Die Bipolore Störung (Manie) ist die einzige psychische Störung, die viele Kranke als angenehm erleben. Die gehobene, heitere Stimmung, die unermüdliche Betriebsamkeit, der Verlust von Hemmungen, die tausend großartigen Ideen, das ins Maßlose bis zum Größenwahn anwachsende Selbstbewusstsein empfinden nicht wenige als positive Steigerung des Lebensgefühls, als willkommenen Ausbruch aus der Enge des normalen Daseins. Manche Kranke berichten aber auch schon während der manischen Phase, dass ihr Zustand qualvoll sei, dass sie ihn selbst als unecht, persönlichkeitsfremd und voller Getriebenheit und Hetze erleben.
Bei manchen Formen von Bipolaren Störungen steht nicht die Heiterkeit im Vordergrund, sondern Gereiztheit. Solche Kranken sind nicht in der Lage, von anderen Abstand zu halten. Sie erleben unablässig Zusammenstöße mit anderen Menschen und die Ideenflucht im Kopf führt zur Verworrenheit ihres Denkens. Schwerwiegender sind die Folgen unübersichtlicher finanzieller Unternehmungen, die aus manisch bedingten Größenideen heraus begonnen werden. Wir sind immer wieder beeindruckt, wie es manischen Patienten gelingt, ohne eigenes Geld während einer manischen Phase ein Haus oder einen Rolls-Royce zu kaufen, ein Ballett oder ein Orchester zu verpflichten und eine Veranstaltungshalle in einer Großstadt zu mieten. Weder für die Betroffenen noch für deren Familie sind die Folgen solcher Erfahrungen lustig.
Wenn die Symptome ausgeprägt sind, ist die Diagnose einer Bipolaren Störung (Manie) leicht zu stellen. Schwieriger ist es, wenn schon die Grundpersönlichkeit eines später Erkrankten über der normalen Stimmungslage angesiedelt ist und die Symptome nur leicht ausgeprägt sind. Allfällige organisch bedingte manische Symptome oder manische Begleiterscheinungen bei paranoiden Schizophrenien müssen davon unterschieden werden. Zu den Merkmalen einer Bipolaren Störung (Manie) gehören: eine abgegrenzte Periode einer abnormen und anhaltend gehobenen, expansiven oder reizbaren Stimmung. Während dieser Periode sollten mindestens drei, wenn nicht vier der genannten Symptome in ausgeprägtem Maß vorhanden sein: